Klasse B197:
Mit der neuen Schlüsselzahl B197 ist es möglich auch Schaltgetriebewagen fahren zu dürfen, obwohl man die Prüfung auf einem Automatikfahrzeug bestanden hat.
Die Regelung sieht vor, dass der Fahrschüler im Rahmen der Ausbildung mindestens zehn Fahrstunden auf einem Schaltwagen fahren muss und der Fahrlehrer sich im Rahmen einer 15-minütigen von ihm selbst durchzuführenden Testfahrt vergewissert, dass der Fahrschüler in der Lage ist, einen Schaltwagen sicher, verantwortungsvoll und umweltbewusst zu führen.
Die restlichen Fahrstunden sowie die Prüfungsfahrt in der Fahrerlaubnisprüfung können auf einem Fahrzeug mit Automatikgetriebe absolviert werden.
Der große Vorteil ist, dass das manuelle Schalten mit Kupplung entfällt. Die Bedienung fällt leichter und der allgemeine Stress wird reduziert.
Das erleichtert vielen Fahrschülern die praktische Prüfung.
Bei Fragen, gerne in der Fahrschule ansprechen!