Praktische Prüfung

Bei der praktischen Prüfung müssen Sie beweisen, dass Sie allein im Straßenverkehr zurechtkommen. Diese darf erst nach Bestehen der theoretischen Prüfung und frühestens einen Monat vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

Dabei müssen Sie zeigen, dass Sie

  • sich mit maßgebenden gesetzlichen Vorschriften auskennen
  • mit den Gefahren des Straßenverkehrs vertraut sind und damit umgehen können
  • technische Kenntnisse (in Bezug auf das sichere Führen eines Kraftfahrzeugs) besitzen und diese praktisch anwenden können
  • umweltbewusst und Energie sparend fahren können

Nervosität während der Prüfung ist völlig normal und auch gut. Es ist eine Reaktion des Körpers um in Stresssituationen konzentriert und wach zu sein. Seien Sie selbstbewusst und versuchen Sie sich während der Prüfung auf Ihr Können zu konzentrieren, denn wir stellen Sie zur Prüfung erst vor, wenn wir von Ihrem Können überzeugt sind. Dieser unser Anspruch spiegelt sich durch geringe Durchfallquoten bei den Prüfungen wieder.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg.