Der Erwerb des Führerscheins der Klasse AM ist nun bereits mit 15 Jahren möglich. Sprechen Sie uns gerne drauf an!
Führerschein Klasse AM:
gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg. Alter: ab 15 Jahren. Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S