Rollerfahren bis 50ccm jetzt bereits ab 15 möglich!

Der Erwerb des Führerscheins der Klasse AM ist nun bereits mit 15 Jahren möglich. Sprechen Sie uns gerne drauf an!

 

Führerschein Klasse AM:

 

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gültig für zweirädrige Kleinkrafträder mit maximal 45 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (bbH) und unter 50 ccm bei Verbrennungsmotor / max. 4 kW bei Elektromotor. Dreirädrige Kleinkrafträder mit bbH von maximal 45 km/h, Hubraum max. 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren und maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Vierrädrige Leicht-Kfz mit bbh maximal 45 km/h und Hubraum maximal 50 ccm bei Fremdzündungsmotoren, bzw. Leistung von maximal 4 kW bei Diesel-/Elektromotor. Die Leermasse beträgt maximal 350 kg. Alter: ab 15 Jahren. Sonstige Regelungen: kein Einschluss anderer Klassen, Zusammenfassung der „alten“ Klassen M und S