Mofaführerschein

Um ein Mofa fahren zu dürfen bedarf es zwar keinen Führerschein, aber eine Prüfbescheinigung für das Führen von Mofas. Personen, die vor dem 01.04.1980 das 15. Lebensjahr vollendet hat, brauchen weder Führerschein noch Prüfbescheinigung, um ein Mofa fahren zu dürfen. Das Mindestalter beträgt bei der Prüfbescheinigung für das Führen von Mofas 15 Jahre.


 

Theoretische Ausbildungf2543528

  • Ausbildung in Lerngruppen von höchstens 20 Teilnehmern
  • Dauer mindestens 6 Doppelstunden zu je 90 Minuten

Ziel des Kurses ist es ein verkehrsgerechtes und rücksichtsvolles Verhalten im Straßenverkehr zu erreichen. Die theoretische Ausbildung soll beim Kursteilnehmer zu

  • sicherheitsbetonten Einstellungen und Verhaltensweisen führen,
  • verantwortungsbewusstes Handeln im Straßenverkehr fördern und
  • das Entstehen verkehrsgefährdender Verhaltensweisen verhindern.

Praktische Ausbildung

Dauer der praktischen Ausbildung:

  • mindestens eine Doppelstunde zu 90 Minuten, wenn die Bewerber einzeln, und
  • mindestens 2 Doppelstunden zu je 90 Minuten, wenn die Bewerber in einer Gruppe ausgebildet werden

Mindestens folgende Fahrzeugbeherrschungsübungen sind durchzuführen:

  • Handhabung des Mofas
  • Anfahren und Halten
  • Geradeausfahren mit Schrittgeschwindigkeit
  • Fahren eines Kreises
  • Wenden
  • Abbremsen
  • Ausweichen

 

Mit dem Erwerb einer Prüfbescheinigung darf man Mofas oder Roller bis 25km/h fahren und ab 16 Jahren ein Kind unter 7 Jahren mitnehmen.