Neue Fahrzeugklasse ab 01.01.2020 – B196

Klasse B196:

Der Klasse B196 – Führerschein ermöglicht es mit dem Klasse B (Autoführerschein) Motorräder bis 125cm³ zu fahren.

Voraussetzungen:

  • mindestens 5 Jahre im Besitz des Führerscheins Klasse B
  • Mindestalter: 25 Jahre
  • Bedarf einer theoretischen und praktischen Schulung im Umfang von mindestens 9 Unterrichtseinheiten zu je 45 Minuten (4x 90 Minuten Theorie und 5x 90 Minuten Praxis)

Eine theoretische und praktische Prüfung fällt bei der neuen Fahrzeugklasse weg. Nachdem die theoretische und praktische Schulung abgeschlossen ist, darf man Motorräder bis 125cm³ fahren. Eine Erweiterung auf A2 ist nicht möglich.