Unterricht und Corona

WICHTIGE INFORMATION:
DIESE REGELUNGEN SIND AB DEM 08.04.2021 AUSSER KRAFT GESETZT! MEHR INFOS DAZU HIER
Laut Allgemeinverfügung des Kreises Altenkirchen besteht bis zum 11.04.2021 eine Testpflicht nach §14 Abs.4 CoBelVo.
Um eine Öffnung der Fahrschule weiterhin zu gewährleisten sind Corona-Tests zwingend notwendig!

 

Jeder Fahrschüler muss zum Theorieunterricht sowie vor den praktischen Fahrstunden einen negativen Corona-Schnelltest (nicht älter als 24 Std.) vorlegen.

Möglichkeit 1: (Antigen-Schnelltest)

  • Schnelltest im Testzentrum mit offizieller Bescheinigung

Möglichkeit 2 (Selbsttest)

  • Eigener Test vor der Fahrschule in Anwesenheit des Fahrlehrers. (Zeit wird bei praktischen Fahrstunden angerechnet).
Ausnahme Theorie und Praxisprüfungen beim TÜV!!

Hier werden nur Schnelltests mit offizieller Bescheinigung anerkannt!

Theorieunterricht und Praxisunterricht nur nach Absprache.

Das Tragen von FFP2 Masken ist grundsätzlich verpflichtend!

 

Wir freuen uns auf Euch!

Eure Fahrschule Meffert