Wichtige Informationen zum Coronavirus

Aufgrund der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung RLP sind Fahrschulen vom Lockdown betroffen und dürfen deshalb vom 25.01.2021 bis 14.02.2021 nicht ausbilden.


Ausnahmen:

 

Berufsbezogene Ausbildung in Theorie und Praxis:

– Fahrausbildung Klasse C (LKW) und D (BUS) sowie deren Unterklassen L und T

– Fahrausbildung Klasse B/BE für Angehörige der / des

    a. Freiwilligen Feuerwehr

    b. Rettungsdienstes

    c. Katastrophenschutzes

    d. THW oder vergleichbare Einrichtungen

– Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sonstige berufliche Fortbildungen, die für konkret ausgeübte Tätigkeiten erforderlich sind.

– Fahrausbikdung B / BE die zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit zwingend notwendig sind.

 
Anmeldungen sind jedoch weiterhin jederzeit online, per E-Mail oder telefonisch möglich!