Aufgrund der 15. Corona-Bekämpfungsverordnung der Landesregierung RLP sind Fahrschulen vom Lockdown betroffen und dürfen deshalb vom 25.01.2021 bis 14.02.2021 nicht ausbilden.
Ausnahmen:
Berufsbezogene Ausbildung in Theorie und Praxis:
– Fahrausbildung Klasse C (LKW) und D (BUS) sowie deren Unterklassen L und T
– Fahrausbildung Klasse B/BE für Angehörige der / des
a. Freiwilligen Feuerwehr
b. Rettungsdienstes
c. Katastrophenschutzes
d. THW oder vergleichbare Einrichtungen
– Arbeitsmarktpolitische Maßnahmen und sonstige berufliche Fortbildungen, die für konkret ausgeübte Tätigkeiten erforderlich sind.
– Fahrausbikdung B / BE die zur Ausübung der betrieblichen Tätigkeit zwingend notwendig sind.